E-Roller, E-Bike, Hoverboard und Seagway’s
Der Kunde muss den Akku immer vor Abgabe entfernen.
Der Akku ist beim Hersteller zu entsorgen – keine Annahme auf den Höfen.
Bei der Annahme von E-Rollern mit Nummerntafeln: diese fallen unter die Altfahrzeugverordnung und werden nicht angenommen! Entsorgung über Händler.