Wie setzt sich der Abfallgebührenbescheid zusammen?
Warum zahle ich überhaupt Abfallgebühren?
Im Bereich der Abfallentsorgung besteht gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises (AWS) ein Anschlusszwang an die öffentliche Müllabfuhr. Es werden alle Personen zu den Abfallgebühren veranlagt, die einen eigenen Haushalt führen. Zu Grunde gelegt wird hierfür die Veranlagung beim Einwohnermeldeamt.
Welche Änderungen gibt es bei der Nutzung des 30l-Sackes?
Die Jahresgebühr beim 30 Liter-Sack erhöht sich um 10,00 €. Die Gebühr für die 9 Berechtigungsscheine (1,35 €/Sack) wird direkt mit dem Gebührenbescheid abgerechnet.
Was passiert, wenn ich das Formular für die verbindliche Anmeldung nicht ausgefüllt zurücksende?
Jeder Bürger, der nicht mitteilt, wie er seinen Abfall entsorgt, wird mit einer Grundgebühr in Höhe eines 60l-Behälters + 4 Mindestleerungen veranlagt. Eine nachträgliche Anpassung der Behältergröße kann jederzeit vorgenommen werden (Ausnahme: 30l-Sacklösung).
Gibt es Fälligkeitstermine für die Zahlung der Abfallgebühren?
Für die Zahlung der Gebühren sind zwei Fälligkeitstermine festgesetzt. Der erste Termin
ist der 3. April 2023, der zweite der 2. Oktober 2023.
Für den zweiten Fälligkeitstermin im Oktober gibt es jedoch keinen neuen Bescheid. Wer möchte, kann zum ersten Fälligkeitstermin auch den Gesamtbetrag zahlen.
Sie möchten nicht an die Überweisung denken müssen? Dann erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Abfallgebühren werden jährlich an den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird ausschließlich zur Abbuchung der Abfalljahresgebühren verwendet.
Sie möchten an die Zahlungstermine erinnert werden? Dann nutzen Sie den Gebühren-Erinnerungsservice! Der Gebühren-Erinnerungsservice erinnert Sie jeweils eine Woche vor der Fälligkeit per E-Mail an die Zahlungstermine. Zur Aktivierung klicken Sie bitte hier.
Weshalb ist der 30l-Sack nur noch für Ein-Personen-Haushalte gültig?
Die Veranlagung der 30-l-Säcke wurde auf auf 1-Personen-Haushalte beschränkt, um die gültigen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Lastenhandhabungsverordnung einhalten zu können. Das Gewicht der Müllsäcke, als auch die Belastungen der Müllwerker durch die Drehbewegung beim Anheben der Müllsäcke und das anschließende Einwerfen der Säcke in das Entsorgungsfahrzeuge, bringen eine erhebliche Belastung für die Mitarbeiter mit sich. Daher dient die Sacklösung Einzelhaushalten, bei denen weniger Abfall anfällt.
Wie beantrage ich eine andere/größere Mülltonne?
Die Beantragung einer anderen/größeren Mülltonne ist unter www.mygoa.de jederzeit möglich. Sie erhalten dann per Post einen neuen Gebührenbescheid.
Ich ziehe um – was muss ich tun?
Bitte melden Sie sich auf dem Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an. Die Daten werden dann automatisch an die bisherige Gemeinde weitergeleitet. Wir erhalten dann automatisch eine Mitteilung und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise.
Bei einem Umzug innerhalb des Ostalbkreises bitten wir Sie, Ihre Restmülltonne und Blaue Tonne mit zum neuen Wohnort umzuziehen. Wir werden den Chip auf die neue Adresse umbuchen. Sie erhalten dann einen neuen Gebührenbescheid, für die neue Adresse und eine Abmeldung für den alten Wohnort. Die Gebühren werden entsprechend verrechnet.
Sollten Sie ins Ausland ziehen, bitten wir Sie, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und uns diese Abmeldebestätigung zuzuschicken (per Mail oder Post).
Wenn Sie eine Gartentonne besitzen, teilen Sie uns Ihren Umzug bitte schriftlich mit. Bei der Gartentonne handelt es sich um ein Zusatzangebot der GOA mbH. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Informationen des Einwohnermeldeamtes nicht verarbeitet werden.
Ich ziehe in einen anderen Landkreis – was muss ich mit meinen Tonnen tun?
Die Restmülltonne ist Ihr Eigentum. Sie können diese an den neuen Wohnort mitnehmen.
Die Blaue Tonne ist Eigentum der GOA. Sie können entweder Ihren Nachmieter fragen, ob er sie künftig nutzen möchte, oder wir holen diese wieder ab. Sollte der Nachmieter die Blaue Tonne weiterhin nutzen möchten, bitten wir Sie, uns den Namen mitzuteilen. Sollten Sie eine Abholung wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an goa@goa-online.de.
Sollten Sie eine Biobeuteltonne (120 Liter, schwarze Tonne mit braunem Deckel) genutzt haben, holen wir diese gerne wieder ab. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an vertrieb@goa-online.de
Wenn Sie eine Gartentonne besitzen, teilen Sie uns Ihren Umzug bitte schriftlich mit. Bei der Gartentonne handelt es sich um ein Zusatzangebot der GOA mbH. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Informationen des Einwohnermeldeamtes nicht verarbeitet werden.
Mein Angehöriger ist verstorben – was muss ich tun?
Das Einwohnermeldeamt meldet uns, dass Ihr Angehöriger verstorben ist. Wenn im Haushalt noch ein anderer Bewohner gemeldet ist, rückt dieser automatisch als Rechnungsempfänger nach und erhält ein Benachrichtigungsschreiben der GOA.
Ist kein weiterer Bewohner gemeldet, wird das Buchungszeichen eingestellt und der Chip der Tonne gesperrt. Eine Leerung der Tonne ist dann nicht mehr möglich.
Sollte sich eine Gartentonne im Besitz des Verstorbenen befinden, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, ob die Gartentonne abgeholt werden soll oder ob jemand anderes sie weiterhin nutzt. Bei der Gartentonne handelt es sich um ein Zusatzangebot der GOA mbH. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Informationen des Einwohnermeldeamtes nicht verarbeitet werden.
Ich habe eine Rechnung der GOA erhalten, obwohl ich mich nicht angemeldet habe
Der Anschluss an die öffentliche Müllabfuhr basiert auf die Grundlage der Einwohnermeldeamtsdaten. Alle angemeldeten Haushalte sind verpflichtet, sich bei der GOA anzumelden. Wird keine Anmeldung zur GOA geschickt, wird der Haushalt automatisch mit der Grundgebühr der 60 Liter-Tonne veranlagt.
Sperrmüll, Altmetall, Elektrogeräte
Was ist der Unterschied zwischen einer Entsorgungskarte und einem Entsorgungsschein?
Bis einschließlich 2018 wurden mit dem Gebührenbescheid Entsorgungskarten für Sperrmüll, Altmetall und Elektronikschrott versendet. Die Karten sind auf einem DIN A4-Kartonpapier gedruckt. Durch eine Perforation können die einzelnen Karten abgetrennt werden. Die einzelnen Karten haben das Format DIN A6 (Postkartenformat). Die Beantragung einer Abfuhr ist nur nach vorheriger Zusendung der Entsorgungskarte möglich.
Seit 2019 werden mit dem Gebührenbescheid Entsorgungsscheine für Sperrmüll, Altmetall und Elektronikschrott versendet. Jeder Entsorgungsschein ist einzeln auf einem DIN A4-Blatt gedruckt. Die Beantragung der Abfuhr ist auch online unter www.mygoa.de möglich.
Woher bekomme ich einen Entsorgungsschein für Sperrmüll, Altmetall und Elektrogeräte?
Nach der Anmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie einen Abfallgebührenbescheid der GOA. Darin sind unter anderem die Entsorgungsscheine für Sperrmüll, Altmetall und Elektrogeräte enthalten.
Sind die Sperrmüll-/Altmetall-/Elektrokarten noch gültig?
Ja, die Entsorgungskarten sind rückwirkend bis zum Jahr 2014 gültig. Für die Beantragung einer Abfuhr senden Sie uns bitte die Entsorgungskarte mit der Post zu. Eine Online-Beantragung ist mit den Entsorgungskarten leider nicht möglich.
Kann die Abholung von Sperrmüll, Altmetall und Elektrogeräten online beantragt werden?
Ja, die Entsorgungsscheine können zur Online-Beantragung einer Abfuhr über das myGOA Portal verwendet werden. Die Beantragung ist unter www.mygoa.de möglich. Die Anleitung zur Online-Beantragung finden Sie hier (Link)
Allgemeines
Meine Abfuhr hat heute nicht funktioniert – was nun?
Aus unvorhersehbaren Gründen kann es vorkommen, dass sich die Abfuhr verzögert. Bitte lassen Sie daher nicht geleerte Behälter bzw. nicht abgeholte Säcke/Beutel auch am folgenden Werktag bereit stehen.
Wie bekomme ich einen Abfuhrkalender?
Der Abfuhrkalender steht jederzeit unter Abfuhrkalender zum Download bereit. Abfuhrtermine lassen sich auch bequem in Ihren Kalender importieren. Oder Sie melden sich für den Abfuhrerinnerungsservice an. Sie erhalten einen Tag vor dem Abfuhrtermin per Mail eine Erinnerung.
Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen können entweder beim Problemstoffmobil, oder bei der stationären Problemstoffannahmestelle auf der Entsorgungsanlage Ellert abgegeben werden. Die Standzeiten des Problemstoffmobils auf den Wertstoffhöfen und die Öffnungszeiten der stationären Problemstoffannahmestelle finden Sie auf Ihrem Abfuhrkalender.
Welche Dienstleistungen bietet der GOA-Servicetrupp?
Eine Übersicht der Dienstleistungen finden Sie hier: