Wir sorgen für morgen

Erster Teil der Müllgebühren zum 1. April fällig

Zum 1. April 2026 wird der erste Teil der Müllgebühren im Ostalbkreis fällig. Die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung (GOA) erinnert alle Haushalte daran, die Zahlung fristgerecht zu leisten. Die Müllgebühren sind auf zwei Termine im Jahr verteilt: Der erste Fälligkeitstermin ist der 1. April, der zweite der 1. Oktober 2026. Zum zweiten Termin erfolgt keine erneute Zustellung eines Gebührenbescheids – die Überwachung der Fälligkeit liegt in der Verantwortung der Haushalte.

Zahlungsmodalitäten und Hinweise

Serviceangebote der GOA

Um Zahlungstermine nicht zu verpassen, bietet die GOA folgende Möglichkeiten an:

Kontakt

Bei Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich auf dem jeweiligen Gebührenbescheid.

 




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