Erster Teil der Müllgebühren zum 1. April fällig
Zum 1. April 2026 wird der erste Teil der Müllgebühren im Ostalbkreis fällig. Die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung (GOA) erinnert alle Haushalte daran, die Zahlung fristgerecht zu leisten. Die Müllgebühren sind auf zwei Termine im Jahr verteilt: Der erste Fälligkeitstermin ist der 1. April, der zweite der 1. Oktober 2026. Zum zweiten Termin erfolgt keine erneute Zustellung eines Gebührenbescheids – die Überwachung der Fälligkeit liegt in der Verantwortung der Haushalte.
Zahlungsmodalitäten und Hinweise
- Die Gebühren können entweder in zwei Raten oder als Gesamtbetrag zum ersten Termin beglichen werden.
- Ein eventuelles Guthaben aus dem Vorjahr kann beim 1. Fälligkeitstermin in Abzug gebracht werden.
- Für den zweiten Zahlungstermin am 1. Oktober 2026 wird kein neuer Bescheid verschickt.
Serviceangebote der GOA
Um Zahlungstermine nicht zu verpassen, bietet die GOA folgende Möglichkeiten an:
- SEPA-Lastschriftmandat: Mit einem SEPA-Lastschriftmandat werden die Abfallgebühren automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Das Mandat kann im Original per Post oder online im Kundenservice-Portal www.mygoa.de erteilt werden.
- Gebühren-Erinnerungsservice: Über die GOA-Homepage www.goa-online.de können sich Bürgerinnen und Bürger für einen Erinnerungsservice anmelden. Eine Woche vor Fälligkeit erfolgt dann eine Benachrichtigung per E-Mail.
Kontakt
Bei Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich auf dem jeweiligen Gebührenbescheid.
