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Restmüll-Zusatzsäcke der GOA: So klappt die Abholung reibungslos

Mögglingen, 11.06.2026: Die GOA erinnert an die wichtigsten Regeln für die Bereitstellung von Restmüll-Zusatzsäcken. Nur korrekt bereitgestellte Säcke werden am Abfuhrtag mitgenommen.

Worauf Bürgerinnen und Bürger achten sollten

Um eine sichere und effiziente Entsorgung zu gewährleisten, gelten für die GOA-Restmüll-Zusatzsäcke folgende Vorgaben:

Nur offizielle Säcke verwenden
Es werden ausschließlich die originalen, gebührenpflichtigen GOA-Zusatzsäcke eingesammelt. Andere Säcke oder lose Abfälle werden nicht mitgenommen. Die offiziellen Restmüllzusatzsäcke gibt es bei allen GOA-Agenturen zu kaufen.

Richtige Befüllung und Gewicht
Die Säcke dürfen ausschließlich mit Restmüll befüllt werden. Wertstoffe, Glas oder gefährliche Stoffe gehören nicht hinein. Das Maximalgewicht pro Sack beträgt 10 kg.

Sack muss verschlossen sein
Nur vollständig zugebundene und verschlossene Säcke werden abgeholt. Offene Säcke bleiben aus hygienischen Gründen stehen.

Bereitstellung am richtigen Ort und zur richtigen Zeit
Die Zusatzsäcke sind gut sichtbar am Straßenrand auf öffentlicher Fläche zu platzieren, sodass sie für das Müllfahrzeug erreichbar sind. Die Bereitstellung ist frühestens am Vorabend ab 18:00 Uhr und spätestens bis 07:00 Uhr am Abfuhrtag möglich. Blockierte oder verdeckte Säcke werden nicht mitgenommen.

„Die Einhaltung dieser Vorgaben hilft, Reklamationen zu vermeiden und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Restmüllabfuhr“, betont die GOA.

Weitere Informationen
Bei Fragen zur Abholung oder zu den Zusatzsäcken steht die GOA telefonisch und online zur Verfügung: www.goa-online.de

 




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