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Was darf eigentlich in den Gelben Sack? GOA klärt über richtige Befüllung auf

Mögglingen, 13.10.2026: Immer wieder werden im Ostalbkreis Gelbe Säcke mit falschen Inhalten befüllt und daraufhin am Straßenrand stehen gelassen. Die GOA informiert, was tatsächlich in den Gelben Sack gehört – und was nicht. Ziel ist es, die Recyclingquote zu verbessern und Fehlwürfe zu vermeiden.

Nur Verkaufsverpackungen gehören in den Gelben Sack

Der Gelbe Sack ist ausschließlich für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen vorgesehen. Dazu zählen:

Diese Verpackungen erkennt man daran, dass sie beim Kauf eines Produkts typischerweise anfallen und nach dem Gebrauch entsorgt werden.

Häufige Fehler – Was nicht in den Gelben Sack gehört

Immer wieder landen im Gelben Sack Gegenstände, die dort nichts zu suchen haben. Typische Fehlwürfe sind:

Wichtig: Nur weil ein Gegenstand aus Plastik besteht, ist er noch lange keine Verpackung. Alltagsgegenstände, Haushaltswaren und Spielzeug gehören in den Restmüll oder direkt auf den Wertstoffhof.

Warum ist die richtige Trennung so wichtig?

Falsch befüllte Gelbe Säcke erschweren das Recycling, da nur sortenreine Verpackungen effizient recycelt und wiederverwertet werden können. Die richtige Trennung schützt Ressourcen und die Umwelt. „Nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen dürfen in den Gelben Sack. Falsch befüllte Säcke können nicht mitgenommen werden. Bitte achten Sie auf die richtige Trennung – das hilft beim Recycling und schützt die Umwelt“, betont die GOA.

 




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