Zum 1. Oktober fällig: Zweiter Teil der Müllgebühren
Die GOA möchte daran erinnern, dass zum 1. Oktober der zweite Teil der Müllgebühren für das Jahr 2025 fällig wird.
Für den zweiten Fälligkeitstermin im Oktober gibt es keinen neuen Bescheid, deshalb muss die fristgerechte Zahlung durch die Haushalte selbst überwacht werden. Um keinen Zahlungstermin zu verpassen, gibt es folgende Möglichkeiten für die Bürger im Ostalbkreis:
- SEPA-Lastschriftmandat
Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Müllgebühren automatisch an den zwei Fälligkeitsterminen abgebucht. Die Vorlage des SEPA-Lastschriftmandat ist mit den Gebührenbescheiden im Frühjahr verteilt worden. Alternativ können Sie das Lastschriftmandat auch direkt auf dem Kundenservice-Portal www.mygoa.de online erteilen.
- Gebühren-Erinnerungsservice aktivieren
Sie können sich hierzu auf der GOA-Homepage www.goa-online.de unter der Rubrik „Leistungen“ anmelden. Wir werden Sie dann jeweils eine Woche vor der Fälligkeit per E-Mail daran erinnern, dass die Abfallgebühren fällig werden.