Wir sorgen für morgen

Gewerbeabfallaufbereitungsanlage

Die GOA bietet zusammen mit ihren Partnern ganzheitliche Entsorgungskonzepte an, um bei der Komplexität des Abfallrechts eine Konzentration auf Ihre Kerngeschäfte zu ermöglichen.

1. Novellierung der Gewerbeabfallverordnung

Am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Besonders Geschäftsführer sollten darauf achten, dass die Vorschriften der GewAbfV vollständig erfüllt werden.

Die Bundesländer haben mit der LAGA M34 eine Vollzugshilfe erarbeitet und planen eine strikte Überwachung der Umsetzung. Bußgelder werden selbst auf Teilverstöße erhoben. Unternehmen sollten die Tatbestände kennen, die laut GewAbfV Ordnungswidrigkeiten darstellen. Nur so können Geldstrafen vermieden werden.

Für Unternehmen stellen sich gerade die Punkte schwierig dar, in denen nicht nur der eigene Betrieb, sondern auch für die Verwertung beauftragte Dritte involviert sind. Für die sachgemäße Vorbehandlung bzw. Aufbereitung von Abfällen gemäß GewAbfV ist der Betrieb selbst – als Abfallerzeuger – verantwortlich. Dies muss im Rahmen der Dokumentationspflicht nachgewiesen werden können. Seit dem 1. Januar 2019 gilt diese Pflicht zusätzlich für die Einhaltung von Recyclingquoten und Sortierquoten der Anlagen.

Zentraler Punkt der neuen Gewerbeabfallverordnung ist die gesetzliche Vorgabe der getrennten Sammlung von Abfällen mit dem Ziel einer möglichst hochwertigen stofflichen Verwertung. Vorrangig sollen mit der Novelle also vor allem die gemischt erfassten Abfälle (Abfallgemische) weiter reduziert werden. Der Grund hierfür ist, dass diese Abfälle derzeit überwiegend der energetischen Verwertung (Verbrennung zur Energiegewinnung) zugeführt werden und dieser Entsorgungsweg künftig nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt ist.

2. Bestätigung der Anlagenkonfiguration

Die GAA auf der Entsorgungsanlage Ellert ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage nach 4. BImSchV, Ziffer 8.11.2.4. + 8.12.2. Sie erfüllt bereits seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2005 alle seit 1. Januar 2019 geforderten technischen Mindestanforderungen für Vorbehandlungsanlagen (Anlage zu § 6 Abs.1 Satz 1 Gewerbeabfallverordnung) und ist damit die Einzige ihrer Art in Ostwürttemberg.

Vorbehandlungsanlagen für die Behandlung von Abfallgemischen müssen über die folgenden Anlagenkomponenten verfügen:

  1. Stationäre oder mobile Aggregate zum Zerkleinern
  2. Aggregate zur Separierung verschiedener Materialien, Korngrößen, Kornformen und Korndichten
  3. Aggregate zur maschinell unterstützten manuellen Sortierung nach dem Stand der Technik
  4. Aggregate zur Ausbringung von Eisen- und Nichteisenmetallen
  5. Aggregate zur Ausbringung von Kunststoff

Den Nachweis der ordnungsgemäßen Abfallverbringung in die GAA und die in der Gewerbeabfallverordnung geforderten Angaben, können Sie gegenüber Ihren Kunden mit unseren Wiegescheinen, die Sie bei jeder Anlieferung erhalten, führen.

3. Die verschiedenen Verarbeitungsstufen

Nach der Anlieferung des Gewerbeabfalls in der GAA werden zunächst die Metallteile, Schadstoffe, mineralische Stoffe und PVC-Teile aussortiert. Das verbliebene Material wird in einem Shredder zerkleinert und per Förderband in die Sortieranlage transportiert.

Hier trennt der Ballistik-Separator das Material in drei Fraktionen: rollend/schwer (zum Beispiel Steine, Holz, Dosen), flächig/leicht (zum Beispiel Folien, Textilien, Papier) und mineralische Feinfraktion. Anschließend wird nach Gewicht, Größe, Dichte und Form sortiert. Magnete sortieren dann eisenhaltige Metalle aus, NE-Abscheider die nicht eisenhaltigen Metalle.

Dann kommt die Nahinfrarotspektroskopie (NIR) zum Einsatz. Insgesamt vier Geräte unterscheiden und trennen die verschiedenen Kunststofffraktionen.

4. Produktion von Ersatzbrennstoffen

In der GAA entstehen qualitativ hochwertige Brennstoffe sowohl als Hochkalorik in Form von Fluff (< 20 mm) als auch mittelkalorische Fraktionen in verschiedenen Stückgrößen (< 80 mm und < 250 mm).

Die Herstellung von Ersatzbrennstoffen etwa für die Zementindustrie und Heizkraftwerke ist Bestandteil unseres zukunftsweisenden Entsorgungskonzepts. Gerade in Zeiten deutlich steigender Preise für Primärenergien sind Ersatzbrennstoffe eine wirtschaftlich sehr interessante Alternative zu Öl, Kohle und Gas. Eine Tonne Brennstoff entsteht aus etwa zwei Tonnen Abfall.

Der Einsatz dieser Brennstoffe garantiert somit eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Entsorgung durch die Kompensation von Primärenergieträgern. Außerdem wird durch den Gebrauch von Ersatzbrennstoffen eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes erreicht.

5. Qualitätssicherung und Produktspektrum

Die gleichbleibend hohe Qualität unserer Ersatzbrennstoffe sichern wir durch regelmäßige Kontrollen, laufende Überwachung und den Einsatz modernster Anlagentechnik.

Wir bieten Ihnen ein variables Produktspektrum durch die Herstellung verschiedener EBS-Sorten. Dazu gehören:

Unser Leistungsspektrum auf einen Blick
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