Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Gegenstände die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen.
Entscheidend dabei ist die Größe des einzelnen Gegenstandes. Das heißt, was in Mülltonne oder einen Müllsack passt, ist kein Sperrmüll.
Beispielgegenstände:
Möbel und Möbelteile (überwiegend aus Holz & Kunststoff), Spiegel, Bilder, Bilderrahmen, Matratzen, Bettroste, Gardinen
Teppiche, Laminat, Parkett mit Sockelleisten sowie Wand- & Deckenverkleidungen
Holz aus Zimmerrenovierung
Sanitärgegenstände wie WC & Waschbecken
Kindersachen wie großes Spielzeug, PVC-Schwimmbad, Sandkasten, Bobbycar, Puppenhaus & Kindersitze
Große Kunststoffteile wie Wäschekörbe & Wannen
Weitere Infos zu einzelnen Gegenständen entnehmen Sie unserem Abfall-ABC
Allgemeine Infos zu den Entsorgungsscheinen/karten
Sie erhalten die Entsorgungsscheine bei Neuanmeldung im Bürgerbüro und danach jährlich über den Gebührenbescheid
Die Entsorgungskarten ab 2014 sind weiterhin gültig
Eine Beauftragung über unser Onlineportal ist nur mit den Entsorgungsscheinen ab 2019 möglich
Im aufgedruckten QR-Code des Entsorgungsscheins ist Ihr vorhandenes Kontingent hinterlegt.
Dieses wird bei jeder Beauftragung entsprechend des hinterlegten Entsorgungsvolumens (2 m³ pro Schein) reduziert.
Das nicht verbrauchte Kontingent wird ins Folgejahr übertragen
Die gegenseitige Umwandlung der Entsorgungsscheine für Sperrmüll und Altmetall ist weiterhin möglich
Wichtige Infos zur Abholung in Kürze:
Mengenbegrenzung:
Die Bereitstellungsmenge ist auf 10 Kubikmeter (dies entspricht fünf Entsorgungsscheinen/-karten) begrenzt
Keine Übertragung:
Entsorgungsscheine sind nicht auf andere Haushalte übertragbar
Eilservice: Gegen eine Gebühr von 30,00 € ist eine Abholung innerhalb von fünf Arbeitstagen möglich
Die Abrechnung erfolgt ca. 10 Tage nach Erledigung des Auftrags über einen Gebührenänderungsbescheid. Liegt eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren vor, wird der Betrag vom Konto abgezogen.
Mülltrennung: Bitte stellen Sie Altholz aus Gründen der Wiederverwertung ordentlich getrennt vom restlichen Sperrmüll bereit
Welche Probleme die Abfuhr beeinträchtigen bzw. verhindern
Nicht angemeldete Übermengen (mind. 3 Werktage vor der Abholung)
Bereitstellung auf Privatgelände, in Gebäuden und Garagen (Privatgelände darf aus Haftungsgründen nicht betreten werden). Bitte nur auf öffentlicher Fläche, auf dem Gehweg oder unmittelbar am Straßenrand bereitstellen
Abfälle gehören nicht zum Sperrmüll. Zur Sicherheit können Sie sich vorab im Abfall-ABC darüber informieren, ob Ihr Abfall zum Sperrmüll gehört.
Übermaße (max. 2 x 1 x 1) und Überschreitung des Maximalgewichts (80 kg)
Anlieferung von Sperrmüll
Durch Abgabe des Entsorgungsscheins/der Entsorgungskarte für Sperrmüll ist eine Anlieferung kostenfrei. Die Selbstanlieferung von Sperrmüll auf Wertstoffhöfen ist aus Platzgründen bis zu einer Menge von 2 m³ gegen Abgabe des Entsorgungsscheins/der Entsorgungskarte möglich.
Entsorgungsschein/-karte schon verbraucht?
Die Anlieferung von Sperrmüll ist gegen Gebühr trotzdem möglich. Bitte beachten Sie, dass die Anlieferungsmenge bei der kostenpflichtigen Anlieferung auf unseren Wertstoffhöfen aus Kapazitätsgründen auf 1 Kubikmeter begrenzt ist. Größere Mengen sind auf den Entsorgungszentren Ellert und Reutehau anzuliefern.
Folgende Preise werden berechnet:
bis 30 l (gilt nicht für Flachglas)
3,70 €
bis 50 l
4,70 €
bis 100 l
9,50 €
bis 200 l
18,90 €
bis 500 l
36,80 €
bis 1 m³
68,30 €
ab 1 m³ (über 200 kg)
327,25 € / t
Bitte beachten Sie, dass bei Unterschreitung der Waagen-Mindestlast von 200 kg aus rechtlichen Gründen eine pauschalisierte Abrechnung erfolgen muss.
Anlieferung von Altmetall und Elektrogeräten
Altmetall und Elektrogeräte aus Privathaushalten können kostenfrei auf allen Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren abgegeben werden. Aus Kapazitätsgründen ist die Anlieferungsmenge jedoch auf 1 Kubikmeter begrenzt. Größere Mengen sind auf den Entsorgungszentren Ellert und Reutehau anzuliefern.